Zertifikat
Perfekta

Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz ist mit 1.9.2005 in Kraft getreten. Dieses zielt auf die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftstreuhänder und Revisoren ab und sieht die regelmäßige verpflichtende externe Qualitätsprüfung für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften vor.

Aufgrund dieses Gesetzes sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, die eine hohe Qualität und eine laufende Verbesserung der Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten.

Die zuständige Behörde, der Arbeitsauschuss für externe Qualitätsprüfungen hat unsere Gesellschaft, der Perfekta Revisions- und Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H. eine Bescheinigung ausgestellt, dass wir alle erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung umgesetzt haben und dass wir berechtigt sind Wirtschaftsprüfungen durchzuführen. Diese Berechtigung wird in einem öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften geführt.